Patienteninformation

Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

 

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter 06181-24166 an oder schreiben eine E-Mail an info@praxis-mueller-holz.de. In der Regel vereinbaren wir Termine Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:00 Uhr. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab.

 

 

In den ersten Therapiestunden, den 3 möglichen Psychotherapeutischen Sprechstunden, sowie den 4 Probesitzungen, werden die behandlungsbedürftigen Beschwerden erfasst, die Lebensgeschichte und die Entwicklung der Probleme bespro­chen, eine Diagnose erstellt und mit Ihnen zusammen der Behandlungsumfang festgelegt. Das Honorar für diese 7 Sitzungen wird ohne Antrag von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

  

Im Verlauf der Psychotherapeutischen Sprechstunden bzw. der Probesitzungen entscheiden Sie und Ihre Psychotherapeutin/

Ihr Psychotherapeut gemeinsam, ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung möglich ist und die Prognose hinreichend gut ist, um Ihre Beschwerden zu reduzieren. Danach kann die Kostenübernahme für die Psychotherapie bei dem zuständigen Kostenträger, einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, der Beihilfe oder der Berufsgenossenschaft, beantragt werden. Nach Genehmigung wird das Honorar für die Therapie vollständig von Ihrer Krankenkasse bzw. dem Kostenträger übernommen.

  

Der Behandlungsumfang, d.h. die gesamte Anzahl der Therapiesitzungen richtet sich nach dem Bedarf und nach den vorgeschriebenen Bewilligungsschritten: 24 (Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie) plus eine mögliche Verlängerung von 20 auf insgesamt max. 80 Sitzungen. Der Antrag auf eine Langzeittherapie muss vom Therapeuten begründet und von einem Gutachter befürwortet werden.

 

Eine therapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

 

Zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie bei einem Psychologischen Psycho­therapeuten benötigt Ihre Krankenkasse noch zusätzlich die Angabe eines körperlichen Befundes von einem Arzt/einer Ärztin Ihrer Wahl.

 

Alle dazu erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Psychotherapeutin/

Ihrem Psychotherapeuten.

 

Die Behandlungskosten werden in der Regel vollständig von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine behandlungsbedürftige Störung mit Krankheitswert vorliegt.

 

Hier finden Sie uns

Sprechzeiten

Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft
Rosenstr. 4
63450 Hanau

Telefon:  06181-24166

Fax: 06181-249778

E-Mail: info@praxis-mueller-holz.de

Telefonische Sprechzeiten: Dienstag bis Freitag, jeweils

von 08:05 bis 08:30 Uhr und

von 13:35 bis 14:00 Uhr

Patienteninformation

Damit Ihr Besuch in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, haben wir einige Hinweise für Sie in der Patienteninformation zusammengestellt.